SCHEIDUNG MIT MEDIATION
Scheidungsverfahren
Das Scheidungsverfahren beginnt regelmäßig nach Ablauf des Trennungsjahres. Mit der Scheidung können die Folgesachen, wie nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Besuchsrecht der Kinder u.a. geregelt werden. Werden diese Verfahren erforderlich, so zieht sich regelmäßig das Scheidungsverfahren über mehrere Jahre hin, dies unter Einsatz erheblicher Kosten für Anwälte und Gerichte.
Erfahrungsgemäß besteht der dringendste Handlungsbedarf jedoch unmittelbar nach der Trennung, da jeder wissen will, wie es finanziell und ggfs. mit den Kindern weitergeht. Das Scheidungsverfahren nach Ablauf des Trennungsjahres kommt hier zu spät.
Alternative zur Konfliktbeilegung durch Mediation – Einvernehmliche Scheidung
Manchmal sind die Verletzungen zwischen zwei Menschen so groß, dass keine Möglichkeit für eine Mediation besteht, um aus eigener Kraft gemeinsame Lösungen mit dem Ehepartner/in zu erarbeiten. Dies ist zu respektieren, führt aber nicht dazu, dass eine einvernehmliche Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen zwischen Ihnen ausgeschlossen bleibt.
So hat sich in der Praxis ebenfalls bewährt, wenn sich beide Ehegatten einen Scheidungsanwalt bzw. Scheidungsanwältin nehmen und möglichst frühzeitig eine sog. „Viererbesprechung“ stattfindet, um alle anstehenden Themen zu besprechen. Ihr Vorteil liegt daran, dass jeder einen anwaltlichen Vertreter bei der gemeinsamen Besprechung zur Unterstützung an der Seite hat, um sicher zu gehen, dass die eigenen Interessen bestmöglich gewahrt werden. Genauso wie im Gerichtsverfahren können Sie mit den Anwälten eine rechtsverbindliche Vereinbarung schließen.
Gelingt es Ihnen mit Hilfe der Anwälte sich bezüglich der Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich zu verständigen, so wird dies regelmäßig in einer notariellen Urkunde festgehalten. Damit haben Sie bereits in einem sehr frühen Stadium Rechts- und Planungssicherheit bereits für die Zeit der Trennung als auch für die Zeit nach der Scheidung. Es bedarf in der Regel dann nur noch des Scheidungsausspruches bei Gericht.